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Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 37 des Psychologengesetzes 2013 (§1 Abs. 2 Z)). Alle Inhalte der Behandlung werden vertraulich behandelt. Ausnahmen bestehen nur in gesetzlich geregelten Fällen (z. B. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).​

Frequenz

Die Häufigkeit der Termine wird gemeinsam vereinbart und richtet sich nach dem Anliegen, den Zielen und den aktuellen Bedürfnissen.

Kosten

Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 50 Minuten und wird zu einem Honorar von € 110 verrechnet.

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Eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung möglich. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab und kann variieren.Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger auf. 

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Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen pro Einheit:

 

ÖGK: 33,70 €

BVAEB: 48,80 €

SVS: 45,00 €

LKUF: 54,00 €

KFL: 63,86 €

KFG: 70,00 €â€‹

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Privatversicherung: je nach Versicherung individuell​​​​​​

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden im Voraus. Danach wird die Einheit verrechnet.

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